Fachgebiete


Anwaltshaftung Anwaltsregress

Ansprechpartner
AnsprechpartnerRechtsanwalt
Peter Lesch

Anwaltshaftung / Anwaltsregress

Mandanten haben das Recht, die Arbeit ihres Rechtsanwalts kritisch zu prüfen – insbesondere dann, wenn ein Verfahren verloren wurde oder ein unerwartet negatives Ergebnis eingetreten ist.

Einige Fehler, wie etwa das Versäumen von Fristen, lassen sich oft noch relativ leicht erkennen. Deutlich schwieriger ist es hingegen, fehlende Rechtskenntnisse, eine fehlerhafte Prozessstrategie oder die Führung eines aussichtslosen Verfahrens nachzuweisen. Hier fehlt es Mandanten verständlicherweise häufig an der notwendigen juristischen Expertise.

Wenn Sie Zweifel an der Qualität der anwaltlichen Beratung oder Vertretung haben, prüfen wir für Sie sorgfältig, ob ein haftungsrelevanter Fehler vorliegt.

Wir unterstützen Sie konsequent bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Ihren ehemaligen Rechtsanwalt – insbesondere dann, wenn Ihnen durch dessen Pflichtverletzungen ein finanzieller Schaden entstanden ist. Für solche Fälle besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts.

Häufige Pflichtverletzungen von Rechtsanwälten

  • Versäumnis von Fristen
  • Verlust eines Prozesses aufgrund fehlerhafter Beratung
  • Abschluss eines nachteiligen Vergleichs
    (z. B. unzureichende Aufklärung über Risiken oder Folgen)

Kostenschutz durch Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten für die Durchsetzung von Regressansprüchen gegen den eigenen Anwalt.

Senden Sie uns eine Nachricht

Image

Wir bieten verlässliche rechtliche Lösungen – mit Engagement, fachlicher Expertise und einem klaren Fokus auf unsere Mandanten.

Service

Rechtliches

Geschäftszeiten

Montag - Donnerstag 07.30 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 15.30 Uhr